Wespen und Hornissen


Auch in diesem Jahr sind die Gallischen Feldwespen wieder in unser Gewächshaus eingezogen. Die sehr nützlichen Insekten verteidigen sich nur bei Störungen direkt am Nest. Ansonsten sind sie, trotz ihres gefährlichen Aussehens, sehr friedlich. Meine Kopf ist beim betreten des Gewächshauses nur wenige Zentimeter unter dem Nest. Ich wurde noch nie gestochen.

Bild oben: Brutnest im April

Bild darunter: Brutnest im Juli

Hummelhaus in meinem Obstgarten.

Wildbiene beim verdeckeln der Brutröhre in unserem Insektenhotel.

Hornissennest auf dem Dachboden eines Freundes.

Durchmesser ca. 35 cm.

Eines vorweg: Imker dürfen keine Wespen- oder Hornissennester vernichten oder umsiedeln, wenn Sie keine amtliche Erlaubnis dazu haben!

 

Da die meisten Wespen- und Hornissenarten zurecht unter strengem Naturschutz stehen, dürfen diese grundsätzlich nicht vernichtet werden! Die wenigsten Menschen wissen, dass diese räuberischen Insekten dafür sorgen, dass es wenig Mücken ("Schnaken") und Pferdefliegen ("Bremsen") gibt, denn diese gehören zu ihren bevorzugten Jagdopfern.

 

Von den bei uns heimischen zwölf Wespenarten sind es nur zwei, die Menschen gegenüber lästig werden. Diese beiden Arten, die deutsche und die einfache Wespe, bilden größere Völker und leben bis in den Spätherbst. Diese beiden Wespenarten sind ausgesprochene „Dunkelbrüter“. Weil sie in der Natur kaum noch geeignete dunkle Räume finden, bleiben ihnen oft nur unsere Rollladenkästen zum Nisten.

 

Wie kann man vorsorgen?

Wespen sind durch Pheromone, also Düfte, gesteuerte Tiere. Deshalb lassen sie sich auch vergraulen, am besten mit ätherischen Düften. Diese mögen Wespen absolut nicht. Deshalb sollte man vor der Nestgründung, etwa Ende Februar bis Anfang März, die Rollladenkästen an den Hohlräumen links und rechts mit Nelkenöl einsprühen. Dadurch werden Wespenköniginen vom Nestbau abgehalten.

 

Kommt man zu spät und sollte eine Nestgründung bereits erfolgt sein, darf auf keinen Fall mehr mit ätherischen Ölen versucht werden die Wespen zu vertreiben. Es ist sogar nach §39 Bundesnaturschutzgesetz (BNschG) verboten. In diesem Fall ist der für den Ort zuständige Wespenberater zu konsultieren. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Veterinärbehörde (im Landratsamt angesiedelt).

 

Normalerweise verlassen Wespen und Hornissen ihren Bau gegen August/September und kehren auch nicht dorthin zurück. Wenn Sie sich also mit den nützlichen Raubinsekten arrangieren können, lassen Sie diese einfach in Ruhe und warten ab. Wenn das Nest nach dem ersten Frost komplett leer ist, entfernen Sie es einfach und dichten Sie den Zugang zu der Stelle gut ab, damit in Zukunft nicht wieder dorthin gebaut wird.

 

Bitte bedenken Sie, dass bei Wespen und Hornissen nur die Königin überwintert, alle Arbeiterinnen sterben spätestens mit dem ersten Frost. Daher ist es sehr wichtig, dass die Umsiedelung nur von Fachpersonal erledigt wird, damit die Königin keinen Schaden nimmt.

 

Noch ein Hinweis: Wespennester, die man sehen kann, sind scheue Arten und kommen nicht zur Kaffeetafel. Nur am Nest wollen sie nicht gestört werden.